Infos

  • Die Securvita Betriebskrankenkasse bietet im Rahmen eines Selektivvertrages die Möglichkeit von naturheilkundlicher Behandlung für ihre Mitglieder durch VertragsärztInnen mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren. Weitere Infos dazu hier.
  • Auch andere gesetzliche Kassen zahlen im Rahmen der Kostenerstattung naturheilkundliche Behandlung. Die PatientInnen sollten sich bei ihrer jeweiligen Versicherung erkundigen. Weiterführende Informationen hier.
  • Das Hufelandverzeichnis regelt die private Vergütung von Naturheilverfahren. Nähere Infos finden Sie hier.
  • Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen frei verkäufliche, apothekenpflichtliche Naturheilmedikamente im Rahmen der freiwilligen Kostenerstattung. Ein aktuelle Liste dieser Kassen finden Sie hier.