GOÄ

Die aktuelle GOÄ ist von 1982, mit leichten Veränderungen von 1996. 2004  gab es die erste Idee und Arbeit an einer neuen GOÄ im BMG. 2010 erfolgte der Auftrag von Daniel Bahr an Ärzte, PKV und Beihilfe, einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten. Aber erst im Januar 2016 wurde auf dem außerordentlichen Ärztetag zur GOÄ der Neuanfang vorangetrieben.

Ab Juli 2016 erfolgte die Erarbeitung der Leistungsnovellen mit Berufsverbänden, an dem der BAEN-D aktiv beteiligt war. 2019 wurde die Bewertung der Leistungen beendet, im Mai 2022 der fertige Entwurf für eine ärzteeigene GOÄ mit Leistungsbewertung an Minister Lauterbauch übergeben. Im Juni 2022 forderte auch der PKV Verband die Umsetzung der neuen GOÄ.

Der geplante Testbetrieb durch Transkodierung vorhandener Rechnungen von GOÄalt in GOÄneu erfolgte bis Ende 2022.

Die Vorteile im jetzigen Entwurf der GOÄneu für die Naturheilverfahren:

  • deutliche Ausweitung und Flexibilisierung der Gesprächsleistungen
  • Anamneseziffern möglich für verschiedene Verfahren
  • Ziffern für naturheilkundliche Fallanalyse, Erstellung von Rezepturen, Therapiepläne, strukturierte Schulungen, Puls- und Zungendiagnostik
  • Ziffern zur Planung der physikalischen Therapie
  • eigenes Kapitel der sonstigen Leistungen für Komplementärmedizin, die wesentliche Inhalte des Hufelandverzeichnis enthält